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   BVerwG, 30.07.1984 - 9 C 98.83   

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BVerwG, 30.07.1984 - 9 C 98.83 (https://dejure.org/1984,6453)
BVerwG, Entscheidung vom 30.07.1984 - 9 C 98.83 (https://dejure.org/1984,6453)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juli 1984 - 9 C 98.83 (https://dejure.org/1984,6453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs der politischen Verfolgung im Heimatland - Anforderungen an den Asylantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1984 - 9 C 98.83
    "In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist schon wiederholt darauf hingewiesen worden, daß der Begriff 'des politisch Verfolgten' in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG von der Verfassung nicht näher abgegrenzt ist und daß sein Wortlaut für die Auslegung des Grundrechts auf Asyl nur wenig Anhaltspunkte bietet (BVerfGE 9, 174 [179]; BVerwGE 49, 202 [204]; 67, 184).

    Die nach Sinn und Zweck des Grundrechts gebotene weite Auslegung des Begriffs (BVerfGE 9, 174 [180]; BVerwGE 49, 202 [205]) hat das Bundesverwaltungsgericht in Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff des Art. 1 Buchstabe A Nr. 2 GK dahin vorgenommen, daß mit ihm jede Person gemeint ist, die sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.

    Es hat hinzugefügt, diese Begriffsbestimmung umfasse bei gebotenem sachgerechten Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung und gewähre Asyl insbesondere auch in den Fällen, in denen begründete Furcht vor politischer Verfolgung durch Umstände hervorgerufen werde, die erst nach Verlassen des Heimatlandes eingetreten seien und die der Asylbewerber aus Gründen politischer Überzeugung auch willentlich geschaffen haben könne (BVerwGE 49, 202 [204/205]).

    Liegen die Voraussetzungen des politisch Verfolgten ... vor, so besteht - diesseits einer sich aus der Einheit der Verfassung ergebenden und als ultima ratio anzusehenden 'Opfergrenze' (BVerwGE 49, 202 [208/209]) - stets der grundrechtlich gewährte Anspruch auf Asyl.

  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 193/57

    Politisch Verfolgter

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1984 - 9 C 98.83
    "In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist schon wiederholt darauf hingewiesen worden, daß der Begriff 'des politisch Verfolgten' in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG von der Verfassung nicht näher abgegrenzt ist und daß sein Wortlaut für die Auslegung des Grundrechts auf Asyl nur wenig Anhaltspunkte bietet (BVerfGE 9, 174 [179]; BVerwGE 49, 202 [204]; 67, 184).

    Die nach Sinn und Zweck des Grundrechts gebotene weite Auslegung des Begriffs (BVerfGE 9, 174 [180]; BVerwGE 49, 202 [205]) hat das Bundesverwaltungsgericht in Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff des Art. 1 Buchstabe A Nr. 2 GK dahin vorgenommen, daß mit ihm jede Person gemeint ist, die sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.

    So können selbst geschaffene Nachfluchtgründe nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Auslieferungssachen nur ausnahmsweise aufgrund strenger Prüfung als asylerheblich angesehen werden, weil vor allem verhindert werden muß, 'daß Ausländer nachträglich die Voraussetzungen des Asylrechts nur schaffen, um den Schutz dieses Rechtes für eine kriminelle Tat zu erschleichen' (BVerfGE 9, 174 [181]; 38, 398 [402];Beschluß vom 13. April 1983 - 1 BvR 866, 890/32 - [NJW 83, 1721]).

  • BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 93.83

    Politisch Verfolgter - Einschränkungen - Asylantragstellung - Besondere

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1984 - 9 C 98.83
    Allein aufgrund der Asylantragstellung kann Asyl nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen zustehen (Bestätigung, BVerwG, 08.11.1983, 9 C 93/83, BVerwGE 68, 171).

    Der erkennende Senat hat hierzu ausgeführt (Urteil vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 - BVerwGE 68, 171):.

    Folgendes ist dabei zu beachten (Senatsurteil vom 8. November 1983 a.a.O. S. 175 f.):.

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1984 - 9 C 98.83
    "In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist schon wiederholt darauf hingewiesen worden, daß der Begriff 'des politisch Verfolgten' in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG von der Verfassung nicht näher abgegrenzt ist und daß sein Wortlaut für die Auslegung des Grundrechts auf Asyl nur wenig Anhaltspunkte bietet (BVerfGE 9, 174 [179]; BVerwGE 49, 202 [204]; 67, 184).

    Vielmehr sind die Grundsätze zu beachten, die der erkennende Senat in BVerwGE 67, 184 für die Asylerheblichkeit drohender Bestrafung auch bei sog. politischen Straftaten dargelegt hat.

  • BVerwG, 26.10.1971 - I C 30.68

    Politische Verfolgung bei in Abwesenheit ausgesprochenen Strafen - Die Bestrafung

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1984 - 9 C 98.83
    Unmißverständlich hat das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen: 'Allen politisch Verfolgten ist danach ein Grundrecht auf Asyl in der Bundesrepublik Deutschland garantiert' (BVerfGE 56, 216 [235]; im gleichen Sinne 60, 348 [359], BVerwGE 39, 27 [31]).

    Kann ein Asylsuchender z.B. nur unter Inkaufnahme von Opfern und Gefahren zur Antragstellung gelangen, so wird das im Zweifel dafür sprechen, daß dem Antrag politische Überzeugung zugrunde liegt und daß auch der Heimatstaat das so sehen wird (vgl. hierzu auch BVerwGE 39, 27 [30/31]).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1984 - 9 C 98.83
    Wohl aber werden solche Umstände Anlaß geben, die Rechtsanwendung besonders sorgfältig auf Verfolgungstendenzen zu überprüfen (Senatsurteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 847.82 - BVerwGE 67, 195 [200]).
  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82

    Vorliegen einer politischen Verfolgung im asylrechtlichen Sinne - Verletzung des

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1984 - 9 C 98.83
    Wohl aber werden solche Umstände Anlaß geben, die Rechtsanwendung besonders sorgfältig auf Verfolgungstendenzen zu überprüfen (Senatsurteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 847.82 - BVerwGE 67, 195 [200]).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1984 - 9 C 98.83
    Sie kann vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemein verbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze überprüft werden, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze, die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören (vgl.Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 [361]).
  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1984 - 9 C 98.83
    Unmißverständlich hat das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen: 'Allen politisch Verfolgten ist danach ein Grundrecht auf Asyl in der Bundesrepublik Deutschland garantiert' (BVerfGE 56, 216 [235]; im gleichen Sinne 60, 348 [359], BVerwGE 39, 27 [31]).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1984 - 9 C 98.83
    Abgesehen davon sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Tatsachengerichte grundsätzlich nicht verpflichtet, von Amts wegen eine Beweiserhebung durchzuführen, die ein anwaltlich vertretener Kläger nicht beantragt hat (vgl. z.B. Beschluß von10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8).
  • BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 866/82

    Auslieferung bei Anerkennung der Asylberechtigung

  • BVerwG, 16.12.1977 - VII C 59.74

    Verkehr - Verkehrsmitteln - Genehmigung eines Linienverkehrs - Verkehrsbedienung

  • BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 449/74

    Auslieferung II

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 106.84

    Anerkennung als Asylberechtigter - Türkischer Staatsangehöriger - Sympathisant

    Schließlich gelten, wie vorsorglich bemerkt sei, soweit der Kläger auch noch Furcht vor Bestrafung wegen der Asylantragstellung geltend gemacht hat, die in der Rechtsprechung des Senats hierzu entwickelten Grundsätze (Urteile vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 - BVerwGE 68, 171 und vom 30. Juli 1984 - BVerwG 9 C 98.83 -).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 111.84

    Anerkennung als Asylberechtigter - Türkischer Staatsangehöriger kurdischen

    Schließlich gelten, wie vorsorglich bemerkt sei, soweit der Kläger auch noch Furcht vor Bestrafung wegen seiner Asylantragstellung geltend gemacht hat, die in der Rechtsprechung des Senats hierzu entwickelten Grundsätze (urteile vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 - BVerwGE 68, 171 und vom 30. Juli 1984 - BVerwG 9 C 98.83 -).
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